Preise und Buchung

Preis pro Übernachtung bis 4 Personen: 80,00 EUR

 

Jede weitere Person zuzügl.: 10,00 EUR

 

Endreinigung: 30,00 EUR

  • Kinderreisebett wird kostenlos gestellt
  • Individuelle Preisabsprachen für Dauer- bzw. Stammgäste möglich
  • Bettwäsche, Handtücher, Strom- und Heizkosten inklusive
  • Haustiere auf Anfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Ferienhaus Auerswalde“, Tomas und Jana Bär (im Folgenden „Bär“ genannt)

 

1. Anmeldung/Vertragsschluss

 

a. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie „Bär“ den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Mieter auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer.

 

b. Unverzüglich nach Anmeldung erhalten Sie durch „Bär“ eine Bestätigung per Email oder Fax, die alle wesentlichen Angaben über den von Ihnen gebuchten Zeitraum enthält. Mit dieser Bestätigung kommt der Mietvertrag zwischen dem Anmelder und „Bär“ zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

 

2. Zahlungen

 

a. Bei Vertragsabschluss wird gegen Übersendung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.

 

b. Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Mietpreis sofort bei Buchung fällig.

 

c. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann „Bär“ vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel vorliegt. „Bär“ kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 11 d verlangen.

 

d. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich „Bär“ zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,00 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

 

3. Ferienhaus

 

Das Ferienhaus darf nur von den angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Kinder und Babys gelten jeweils als eine Person, wenn nichts anderes angegeben.

 

4. An- und Abreise

 

Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 11:00 Uhr erfolgen sollte.

 

5. Kaution

 

Bei Übergabe der Schlüssel ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € als Sicherheit für evtl. Schäden in bar zu zahlen. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt unter Vorbehalt, in der Regel wenn das Ferienhaus und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.

 

Die Rückzahlung enthält keinen Verzicht auf verdeckte sowie unmittelbar nach Auszug festgestellte Schadensersatzansprüche. Spätestens erfolgt die Abrechnung/Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende.

 

6. Haustiere

 

Die Mitnahme von einem Haustier –1 Hund mittlerer Größe - ist nur bei vorherigem Einverständnis von „Bär“ gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden.

 

7.

 

Sie sind verpflichtet, das Ferienhaus nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Außerdem haften Sie für Schäden, die während Ihres Aufenthaltes durch Ihr Verschulden, durch von Ihnen betriebene Geräte oder das Verschulden Ihrer Gäste entsteht.

 

8.

 

Schäden im und am Ferienobjekt müssen unverzüglich vor Ort gemeldet werden.

 

9.

 

Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden.

 

10.

 

Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch Bär versichert.

 

11. Rücktritt durch den Mieter vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

 

a. Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei „Bär“.

 

b. Wenn Sie von dem Mietvertrag zurücktreten oder wenn Sie die Mieträume nicht in Gebrauch nehmen, verliert „Bär“ den Anspruch auf den Mietpreis. Stattdessen kann „Bär“, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt des Mietverhältnisses nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Mietpreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt angefallenen Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.

 

Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 11 d unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietsache sind dabei nicht berücksichtigt.

 

c. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Mietverhältnisses keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von „Bär“ in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 11 d) ausgewiesenen Kosten.

 

d. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel bei Stornierungen:

bis zum 46. Tag vor Mietbeginn 20 %

ab dem 45. Tag vor Mietbeginn 50 % 

ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 80 %

ab dem 2. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag des Mietbeginns oder bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 90 % der Miete.

 

Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

 

12. Minderung der Miete/Kündigung

 

a. Der Mieter kann eine Minderung der Miete verlangen, falls die Mietsache einen Mangel aufweist und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

 

b. Wird die Nutzung der Mietsache infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet „Bär“ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen.

 

Dasselbe gilt, wenn dem Mieter die Anmietung infolge eines Mangels aus wichtigem, „Bär“ erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

 

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von „Bär“ verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. 

 

c. Der Mieter schuldet „Bär“ nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil der Miete, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

13. Allgemeines

 

a. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

b. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Vermieters.